Das Programm «Junge Talente Musik» wurde vom Bundesamt für Kultur (BAK) in Zusammenarbeit mit den Kantonen entwickelt.
Musikalische Talentförderung hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche mit besonderem musikalischen Fähigkeits- und Leistungspotenzial frühzeitig zu erkennen und sie gemäss ihren individuellen Bedürfnissen gezielt und nachhaltig zu fördern.
Das Förderprogramm verfolgt vier Hauptziele:
Bund: Das Bundesamt für Kultur führt das Programm «Junge Talente Musik». Der Bund schliesst mit dem Kanton Schaffhausen eine Leistungsvereinbarung ab. Darin werden insbesondere die zu erbringenden Leistungen sowie die Höhe und Verwendung der Finanzhilfen des Bundes an den Kanton festgelegt.
Kanton Schaffhausen: Der Kanton Schaffhausen ist zuständig für Aufbau, Umsetzung und Weiterentwicklung des Programms «Junge Talente Musik» in Schaffhausen. Er bestimmt für die operative Durchführung des Programms eine Koordinationsstelle. Der Kanton Schaffhausen anerkennt die Leistungserbringer und bestätigt die von der Koordinationsstelle vorgeschlagene Fachkommission.
Koordinationsstelle: Die Koordinationsstelle ist für das Bundesamt für Kultur die zentrale Ansprechstelle für die Umsetzung des Programms «Junge Talente Musik». Insbesondere hat die Koordinationsstelle folgende Aufgaben:
Die Koordinationsstelle schlägt nach Rücksprache mit allen Leistungserbringern die Mitglieder der Fachkommission vor. Diese Auswahl wird vom Erziehungsdepartement des Kanton Schaffhausen bestätigt.
Leistungserbringer sind die Anbieter von Förderangeboten innerhalb des Programms «Junge Talente Musik» in Schaffhausen. Leistungserbringer müssen folgende Mindestvoraussetzungen erbringen:
Leistungserbringer sind:
Mitglieder der Fachkommission amten bei der Aufnahmeprüfung als Fachjury und bewerten die Kandidierenden nach einem Punktesystem. Für die Bewertung steht der Fachjury ein Bewertungsraster zur Verfügung (Bewertungsraster «Junge Talente Musik»).
Die Fachkommission setzt sich aus für diese Aufgabe qualifizierten Musikerinnen und Musikern zusammen. Die Fachjury trifft nachvollziehbare und transparente Entscheidungen.
Um alle Fach- und Stilbereiche abdecken zu können, besteht die Fachkommission aus einem Pool von Mitgliedern mit unterschiedlichem stilistischem und fachlichem Hintergrund. An den Prüfungen besteht die Fachjury jeweils aus mindestens drei Mitgliedern der Fachkommission, welche nach folgenden Kriterien für jede einzelne Prüfungssituation wechselnd zusammengesetzt werden:
Musikalische Talente sind Kinder und Jugendliche, die ein überdurchschnittliches Interesse an der Musik, überdurchschnittliche musikalische Fähigkeiten und ein überdurchschnittliches Potenzial bezüglich musikalischer Kompetenz, Leistungsbereitschaft und Selbststeuerung aufweisen.
Die Talente verpflichten sich zum Besuch der Förderangebote. Von den Talenten wird ein angemessenes Engagement erwartet, welches zu feststellbaren Fortschritten in ihrer musikalischen Entwicklung führt. Die Talente haben unter den im Kanton zur Verfügung stehenden Leistungserbringern die freie Wahl, bei welcher Lehrperson sie die Leistung «Hauptfach instrumental oder vokal» sowie die Leistung «Nebenfach instrumental oder vokal» belegen*. Die Talente oder deren Erziehungsberechtigte können nach Förderstufe definierte Unterstützungsbeiträge des Bundes erhalten (Priorisierungsregelung siehe unter Aufnahmeprozess).
Der Berufswunsch Musiker/Musikerin ist nicht Bedingung für die Aufnahme ins Förderprogramm. Das Programm steht allen motivierten und interessierten Talenten offen.
* Für Schülerinnen und Schüler der Kantonsschule Schaffhausen (Promotionsfach «Musik und Instrument» oder Freifach Instrument) gilt das Reglement der Kantonsschule.
Alle Talente, welche die Aufnahmeprüfung bestanden haben, dürfen vollumfänglich am Förderprogramm teilnehmen, unabhängig davon, ob sie die Beiträge des Bundes erhalten.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme ins Förderprogramm oder auf den Erhalt von Förderbeiträgen.
© 2025 Junge Talente Musik - ein koordiniertes Programm des Kantons Schaffhausen